Nach Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai aufgrund eines teilweise recht lockeren Umgangs mit den Formvorschriften rund um den Wahlgang muss die Wahl des Bundespräsidenten dieses Mal formal korrekt ablaufen, um einen weiteren Imageschaden für unser Land zu verhindern.

Volksschule Obsteig 07:30 – 13:00
Die Wahlbehörde in Obsteig wird sich am Wahlsonntag , den 4. 12. 2016 wieder aus dem Wahlleiter BM Hermann Föger, seinem Stellvertreter Mag. Max Thurner und den ehrenamtlich tätigen Beisitzern und Beisitzerinnen
Marlies Witsch, Christian Oberguggenberger, Hansjörg Ennemoser (von 07:30 – 10:00 Uhr) bzw.
Sabine Ortner und Herbert Krug (10:00 – 13:00 Uhr)
zusammensetzen. Für den gesamten Wahlsonntag steht in bewährter Weise wiederum Siegfried Auer zur Verfügung.
Das Amt eines Mitgliedes einer Wahlbehörde ist ein öffentliches Ehrenamt, zu dessen Annahme und Ausübung jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.
Mittels eines 52seitigen Leitfadens wurde die Wahlbehörde unter anderem dazu angehalten, auf die Einhaltung folgender Regeln rigoros zu achten:
• Wählerinnen und Wähler (Personen, die am 27. September 2016 in der Wählerevidenz geführt werden und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben) treten nur mehr einzeln vor die Wahlkommission und verlassen nach der Stimmabgabe unverzüglich das Wahllokal. Körper- oder sinnesbehinderte Wählerinnen oder Wähler dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen.
• Die Wählerin oder der Wähler wirft das Wahlkuvert selbst in die Wahlurne ein.
• Ein Ausfüllen des Stimmzettels außerhalb der Wahlzelle ist nicht zulässig.
• Wählerinnen und Wähler haben ihre Identität mittels eines offiziellen Dokuments nachzuweisen; ersatzweise kann die Wahlkommission mehrheitlich die Identität einer Wählerin/ eines Wählers bestätigen.
• Wahlkartenwählerinnen oder Wahlkartenwähler können ihre Stimme in jedem Wahllokal abgeben.
• Im Gebäude des Wahllokales und innerhalb der Verbotszone sind am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, ferner jede Ansammlung von Personen verboten.
• Eine Medienpräsenz im Wahllokal, z.B. zum Zweck einer Berichterstattung über die Stimmabgabe einer in der Öffentlichkeit bekannten Person, ist nicht vorgesehen.
Die amtliche Bekanntgabe von Ergebnissen hat bis zur Schließung des letzten Wahllokals in Österreich (Wahlschluss 17.00 Uhr) zu unterbleiben.
All diese Regeln machen das Arbeiten in einer Wahlkommission nicht leichter und die Stimmabgabe nicht angenehmer. Trotzdem werden wir uns alle daran halten müssen, denn dieses Mal muss es klappen, den neuen Bundespräsidenten ordnungsgemäß zu wählen.
Update 04. 12. 2016
Wahlergebnis Obsteig
http://wahl16.bmi.gv.at/1612-70213.html
Wahlberechtigte 941 Abgegebene Stimmen 598 Ungültige Stimmen 22 Gültige Stimmen 576 Davon entfielen auf die einzelnen Wahlwerber Ing. Norbert Hofer 265 Dr. Alexander Van der Bellen 311